Organisatorisches - Rechte und Pflichten

Für Einzeltherapien und - beratungen gilt:

  • Termine bitte rechtzeitig absagen!
    Wir reservieren für unsere KlientInnen Therapiestunden zu festen, einvernehmlich vereinbarten Terminen. Da wir eine Bestellpraxis führen und psychotherapeutische Behandlungen über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden, können wir nicht kurzfristig neue KlientInnen annehmen oder Einzeltermine vereinbaren. Sitzungstermine, die nicht wahrgenommen werden, müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (persönlich, telefonisch, auf dem Anrufbeantworter oder schriftlich). Wenn die Sitzung für Montag vereinbart ist, muss die Absage am vorausgehenden Freitag bis 15 Uhr erfolgen. Andernfalls wird auch bei Kassenpsychotherapien unabhängig vom Grund der Verhinderung ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar in der Höhe von 60 % des üblichen Behandlungshonorares fällig,  sofern wir  den Termin nicht  anderweitig vergeben können. Ausnahme von dieser Regelung: Kurzfristig eingetretene Krankheit, die durch ärztliches Attest nachzuweisen ist.
  • Einen Krankenkassenwechsel bitte frühzeitig ankündigen!
    Sollten KlientInnen während einer laufenden Psychotherapie die Krankenkasse wechseln, so ist es wichtig, dass sie ihre Psychotherapeutin so früh wie möglich darüber informieren. Andernfalls kann es zu Abrechnungsproblemen mit der alten oder neuen Krankenkasse kommen. Entstehende Kosten müssten dann vom der KlientIn privat übernommen werden.

Für Gruppenangebote und Wochenend-Workshops gilt:

  • Anmeldung & TeilnehmerInnenzahl:
    Die Anmeldung muss bis 2 Wochen vor Workshopbeginn erfolgt sein. Sie gelten als angemeldet, wenn die Teilnahmegebühr eingegangen ist.
    Die MindestteilnehmerInnenzahl beträgt 6 Personen. 
    Findet der Workshop nicht statt, werden die TeilnehmerInnen schriftlich oder telefonisch informiert und die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Für das Angebot "Supervisionstag" gelten die auf dem Anmeldeformular aufgeführten Bedingungen.
  • Rücktrittsbedingungen:
    Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Workshopbeginn wird die Teilnahmegebühr voll erstattet. Bei einem Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Workshopbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr und ab 1 Woche vorher werden die gesamten Kosten fällig. Wenn eine Ersatzperson gestellt wird, wird die Teilnahmegebühr erstattet. Für das Angebot "Supervisionstag" gelten die auf dem Anmeldeformular aufgeführten Bedingungen.
  • Abwesenheit bei wöchentlichen Gruppen-Terminen : 
    Wöchentliche Sitzungstermine der Selbsterfahrungsgruppe, die nicht wahrgenommen werden, müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (persönlich, telefonisch, auf dem Anrufbeantworter oder schriftlich) oder es liegt eine durch ein ärztliches Attest nachgewiesene Erkrankung vor.
    In allen anderen Fällen ist bei Abwesenheit das Sitzungshonorar zu entrichten.
  • Haftungsausschluss: 
    Die Wochenend-Workshops haben Selbsterfahrungscharakter; sie ersetzen keinesfalls eine Psychotherapie oder Heilbehandlung. Die Teilnahme erfolgt in voller Eigenverantwortung. Es können keine Ansprüche aus eventuellen Folgen abgeleitet werden.